Holz ist ein natürlicher Rohstoff, der nicht nur im Hausbau als Baustoff eingesetzt wird. Aufgrund seiner natürlichen Beschaffenheit dient Holz als Nahrungsquelle für verschiedene Insektenlarven und zersetzt sich, wenn es längerer Zeit Feuchtigkeit ausgesetzt ist. Unter Holzschutz sind alle Maßnahmen zu verstehen, die den biologischen Abbauprozess des Holzes durch Pilze und/oder Insekten verhindern bzw. verzögern.
Vorbeugen
Der vorbeugende Holzschutz gliedert sich in zwei Bereiche
Der bauliche Holzschutz. Soll Holz durch geeignete Maßnahmen vor schädlichen Einflüssen wie Feuchtigkeit schützen. Hierzu sind umfangreiche Kenntnisse in der Planung und Ausführung von Holzbau-Arbeiten notwendig. Weiterhin zählen hierzu Anstrichsysteme zum Schutz des Holzes vor UV-Strahlung.
Vorbeugender chemischer Holzschutz wird ausgeführt, um einer bestehenden Gefährdung des Holzes durch Erhöhung der Dauerhaftigkeit entgegenzuwirken. Durch Einbringen von vorbeugend wirkenden Holzschutzmitteln mit verschiedenen bioziden Wirkstoffen in das Holz, wird dieses gegenüber schädlichen Einflüssen unempfindlicher und dadurch dauerhafter.
Ausführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Holzschutz:
- Studium der Planungsunterlagen und / oder Baustellenbesichtigung
- Einstufung der Holzbauteile in Gefährdungsklassen gemäß DIN 68800 Teil 3
- Hinweise über die Möglichkeit, durch geeignete bauliche Maßnahmen eine Einstufung in die Gefährdungsklasse 0 (keine chem. Holzschutzmittel notwendig) zu erreichen
- Hinweise über die Möglichkeit, durch Auswahl resistenter Holzarten (…Eiche, Lärche, Kiefernkernholz) ohne chemische Holzschutzmittel zu bauen
- Reinigung und Vornässen der betreffenden Holzbauteile
- Ausführung der Schutzbehandlung
- Bescheinigung und Kennzeichnung der ausgeführten Maßnahmen
Bekämpfender Holzschutz
Eine Schädigung des Holzes durch Pilz- oder Insektenbefall führt meist sehr schnell zu einer Einschränkung der statischen Funktion von tragenden Bauteilen. STORM bietet sachkundige Ausführung mit professionellen Mitteln eines bekämpfenden Holzschutzes -der Beseitigung von Pilz- und Insektenschäden.
Der bekämpfende Holzschutz ist in der Deutschen Industrienorm DIN 68800 geregelt. Der Teil 4 der DIN ist anzuwenden bei einem Befall durch Holz zerstörende Pilze und Insekten und betrifft tragende und nicht tragende Konstruktionen aus Holz. Bei einem Befall durch den Echten Hausschwamm sind zudem Maßnahmen zur Behandlung des Mauerwerks festgeschrieben.
In den WTA-Merkblättern der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. sind alle gängigen Verfahren aufgeführt.
Es gibt Regelsanierungen für die Bekämpfung:
- aktiven Insektenbefalls
- Holz zerstörender Pilze
Man unterscheidet beim bekämpfenden Holzschutz:
- thermische Verfahren
- chemische Verfahren
Grundsätzlich sollte das thermische Verfahren bevorzugt werden. Chemische Holzschutzmittel sind nur für die gewerbliche Verwendung zugelassen und dürfen nur von Fachleuten, wie STORM, verarbeitet werden. Beim falschen Einsatz drohen Folgeschäden für Mensch und Holz.
Während eine „Pilzbekämpfung am verbauten Holz“ (Schwammsanierung) im Regelfall nicht zulässig ist, kann durch geeignete Maßnahmen ein akuter Befall durch holzzerstörende Insekten (Larven) bekämpft werden.
Vor einer Auswahl der möglichen Bekämpfungsvarianten und –verfahren kommt eine genaue Begehung des Objektes und Untersuchung der Schäden sowie der Befallsausdehnung.
Bekämpfung von Insekten im Holz
Ausführung von Maßnahmen zum bekämpfenden Holzschutz gegen Insekten enthalten
- Eine genaue Objektbegehung und Untersuchung auf Befall durch Feststellung von Anzeichen auf Lebendbefall (frische tote Käfer, lebende Larven, frischer Larvenkot und neue Fluglöcher, Fraßgeräusche…).
- Die Ermittlung der Befallsausdehnung durch Feststellung der vorhandenen Schädigung.
- Eine Auswahl der möglichen Bekämpfungsvarianten:1. Reinigung (und evtl. Vornässen der Holzbauteile) sowie Aufbringen eines bekämpfend wirkenden, zugelassenen Holzschutzmittels im Spritz- oder Schaumverfahren sowie im Injektage- oder Bohrlochverfahren. Einsatz des Heißluftverfahrens zur Bekämpfung der vorhandenen Holzschädlinge durch Aufheizen des Bereiches, bis die erforderliche Abtötungstemperatur von mindestens 55 ° Celsius über eine Stunde lang gehalten wurde (Anmerkungen: Auch bei diesem Verfahren kann der Einsatz von chem. Bekämpfungsmitteln in Bereichen, die durch die Heißluft nicht ausreichend erreicht werden, notwendig sein! Z. B. Schwellen, Außenwandfachwerk, ein vorbeugender Schutz wird lt. DIN durch die Anwendung des Heißluftverfahrens nicht erreicht und sollte bei Holz, welches nicht älter als 60 – 80 Jahre ist nachträglich ausgeführt werden.)
- Ausführung der Behandlung auf der Grundlage der DIN 68800 Teil 4 unter Beachtung der Anwendungseinschränkungen der jeweiligen Holzschutzmittel bzw. Ausführung der Heißluftbehandlung gemäß WTA-Merkblatt 1-1-87
- Bescheinigung und Kennzeichnung der ausgeführten Holzschutzmaßnahmen nach Forderung der DIN bzw. WTA-Merkblatt